Revision: Keine straflose Kritik an Corona-Politik

Wer eine Corona-Schutzmaske mit einem aufgedruckten Hakenkreuz in einem Twitter-Post zeigt, um damit die Corona-Politik der Bundesregierung zu kritisieren, macht sich strafbar. Die sogenannte Sozialadäquanzklausel greift nicht (KG, Urteil vom 30.09.2024 – 2 ORs 14/24).

Sachverhalt

Ein 63-jähriger Mann veröffentlichte im August 2022 auf der Plattform Twitter zwei Beiträge, in denen er eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zeigte, die mit einem Hakenkreuz bedruckt war. Die Posts enthielten zudem Texte, die sich kritisch mit den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auseinandersetzten. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten hatte den Mann zunächst freigesprochen.

Entscheidung

Das Kammergericht hob den Freispruch auf und verurteilte den Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen (§ 86a StGB). Das Gericht stellte klar, dass das Hakenkreuz eines der Hauptsymbole der verbotenen NSDAP sei. In den Twitter-Posts des Angeklagten war keine eindeutige Distanzierung von den Idealen des Nationalsozialismus zu erkennen. Der Vergleich der Corona-Maßnahmen mit dem NS-Terrorregime verharmlose den Holocaust und die Verbrechen der Nationalsozialisten.

Die sogenannte Sozialadäquanzklausel sei hier nicht anwendbar, da eine klare und objektive Distanzierung von nationalsozialistischem Gedankengut in den Beiträgen fehle. Die Verwendung des Hakenkreuzes in den Posts erwecke den Eindruck, dass dieses Symbol geduldet werde, was strikt vermieden werden müsse, so die Vorsitzende des Gerichts.

Die Rückverweisung beinhaltet nur den Auftrag eine Strafe zu finden. Der Schuldspruch steht durch die Entscheidung des Kammergerichts fest.

Meinung und Schluss

Wer NS-Symbole verwendet, um Kritik an politischen Maßnahmen zu üben, muss nun (zumindest in Berlin) mit harten Konsequenzen rechnen. Nach Ansicht des Kammergerichts soll die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort finden, wo NS-Verbrechen verharmlost werden.

Eine Verharmlosung konnte ich hier nicht feststellen. Es ist eine harte und scharfe – vielleicht geschmacklose – Kritik an den Corona-Maßnahmen, die das Leben aller Bürger in unserem Land eingeschränkt haben, während die Polizei Demonstrationen niederschlug und Strafverfahren gegen Teilnehmer an Demonstration noch anhängig sind und die Angeklagten sogar jetzt noch verurteilt werden.

Das Kammergericht stellt hier m.E. unberechtigt die Regeln auf, wie man die Politik, die Regierung oder sonstiges kritisieren und “anfassen” darf. Und: damit kein unteres Gericht auf “dumme Gedanken” kommt, macht man den Schuldspruch schon einmal fest.

Diese Entscheidung ist falsch! Sie ist politisch!

2 Gedanken zu „Revision: Keine straflose Kritik an Corona-Politik“

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