Mit den Einlassungen der Angeklagten muss sich das Gericht in den Urteilsgründen auseinandersetzen. Eine bloße Wiedergabe derer genügt nicht.
Auch bei einem Freispruch müssen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten getroffen werden, um den Vorsatz im Hinblick auf das vorgeworfenen Geschehen auszuschließen.
Bundesgerichtshof Urteil vom 16. Januar 2023 – 5 StR 269/22
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Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht ausschließlich verboten. Jedoch muss ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sein. Der Vorsatz der Angeklagten muss sich aber auch auf die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken beziehen (Urteil vom 24. März 2021 – 6 StR 240/20).
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Mangelndes Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum weiterhin ab THC-Wert von 1,0 ng/ml anzunehmen (VG Gelsenkirchen 20.01.2016 – 9 K 1253/15). Oh mein Gott! Passt auf, wenn Ihr Kiffer seid! THC bei 1,0 ng/ml genügt, um den Lappen zu verlieren! weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock