Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Leichenumbetters kann nach § 9 Abs. 2 SGB VII als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden, wenn Leichenumbetter wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind und diese Einwirkungen abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer PTBS sind. (BSG Urteil im März 2026)
Psychische Erkrankungen finden in der Berufskrankheiten-Verordnung bislang keinen Platz. Wer im Beruf seelischen Schaden nimmt, steht damit vor einer geschlossenen Tür der Unfallversicherung – es sei denn, er findet den Umweg über § 9 Abs. 2 SGB VII.
Wenn Tote krank machen – PTBS des Leichenumbetters weiterlesen →
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2025 – L 4 VE 4/24: Wer im kriminellen Milieu Opfer einer Gewalttat wird, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die Allgemeinheit muss nicht für Risiken des eigenen Lebensstils zahlen.
Kugel im Oberschenkel, aber kein Cent vom Staat. Ein Mann, der in einer Berliner Prügelei mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Schusswaffen verletzt wurde, ging leer aus. Grund: Wer in der Halbwelt lebt, muss seine Rechnungen selbst begleichen.
Keine Opferentschädigung für Gangster weiterlesen →
Die Behandlung schmerzhafter Trockenheit im Intimbereich bei Frauen durch eine Lasertherapie ist keine Kassenleistung, auch nicht im Alter. Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass solche Behandlungen ohne Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da auch jüngere Menschen keinen Anspruch auf die Therapie hätten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.08.2024 – L 16 KR 426/23).
Heute Sozialrecht! 😉
Sex im Alter? Keine Hilfe von der Krankenkasse für intime Laserbehandlung! weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock