Archiv der Kategorie: Revision

BGH: Wiedereinsetzung – Kenntnis des Angeklagten entscheidet

Es fehlt an der Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn die Antragsbegründung nicht mitteilt, wann das Hindernis beim Angeklagten weggefallen ist. Auf dessen Kenntnisnahme und nicht auf die beim Verteidiger kommt es an (Beschluss BGH 12. Oktober 2022 – 4 StR 319/22).

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Richter kennt nicht den Unterschied zwischen Tatsachenfeststellung und Strafzumessung?

Die Aufrechterhaltung der Feststellungen durch eine Entscheidung der Revisionsinstanz erstreckt sich allein auf die der Strafzumessung im ersten Urteil zu Grunde gelegten Tatsachen. Die Wertungsentscheidung, ob die betreffende Tat als minder schwerer Fall einzustufen ist, ist im neuen Rechtsgang auf der Basis der Feststellungen des früheren Urteils eigenständig neu zu treffen (BGH Beschluss 26. Juli 2022 – 3 StR 126/22).

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“Die drei von der Parkbank”

Die Revision einer Angeklagten von “Die Drei von der Parkbank” hatte mit einer Verfahrensrüge Erfolg, soweit das Landgericht Hamburg für sie eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt hat. Denn hierbei hat es Verhalten der Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung herangezogen, das nicht prozessordnungsgemäß in die Beweisaufnahme eingeführt worden war (Beschluss vom 11. Mai 2022 – 5 StR 306/21).

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„Eine Lektion zu erteilen“ könnte ein niedriger Beweggrund sein

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13-jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist. Der Umstand, dass der Angeklagte das Kind tötete, um ihm eine Lektion zu erteilen, und seine Äußerung gegenüber seiner Begleiterin hätten bei der Erörterung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe einbezogen werden und Anlass für eine nähere Prüfung sein müssen (Urteil vom 30. März 2022 – 5 StR 358/21).

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Mehrere Revisionen und eine ist beschränkt

Es kann dahinstehen, ob der Auffassung zu folgen ist, dass von den Revisionen mehrerer Verteidiger diejenige maßgebend sei, die am weitesten geht. Das kann jedenfalls nur dann gelten, wenn nicht die weniger weitgehende Revision als Beschränkung des Rechtsmittels insgesamt anzusehen ist. OLG Hamm, Beschl. v. 06.09.2021 – 4 RVs 85/21

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5. Senat: Encro-Chat Daten sind verwertbar

Auch der 5. Senat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21).

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Encro-Chat: Was ist da eigentlich los?

Viele verstehen gar nicht, warum die Strafverteidiger so einen Hype um die Verwertung von Encro-Daten machen. Die Einen sagen, dass es doch richtig sei, dass Kriminelle mit allen Mitteln und Wegen verfolgt und abgeurteilt werden. Die Anderen hingegen verweisen auf den Rechtsstaat. Doch worum gehts eigentlich genau? Wie die Sachlage (nicht die Rechtslage) aussieht, will ich diesem Beitrag kurz erklären. Gut, am Schluss geb ich ein Statement ab. 😉

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6. Senat: Encro-Chat Daten sind verwertbar

Der 6. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun in einem vom Kollegen RA Stehr, RA Dr. Strate und mir verteidigtem Encro-Chat Verfahren sich zur Verwertbarkeit der in unseren Augen absolut rechtsstaatswidrig erlangten Daten eine Entscheidung getroffen. Ist das aber auch eine richtungsweisende Entscheidung? Kurz etwas zum Beschluss vom 08.02.2022 – 6 StR 639/21.

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Erfolgreiche Revision des Nebenklägers zugunsten des Angeklagten

Sind Sie auch über die Überschrift gerade gestolpert und fragen sich, wie so etwas möglich sein kann? Die Kosten sind den Nebenklägern auch noch auferlegt worden. So kann es gehen. Also: Ich kläre Sie mal über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf. 

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Kein Rückschluss bei Gefährlichkeit des Tuns auf Tötungsvorsatz

Wer bei einer Flucht vor der Po­li­zei mit einem Auto auf einem Rad­weg einen Fu­ß­gän­ger ver­letzt, han­delt nicht unbedingt wegen der Ge­fähr­lich­keit sei­nes Tuns mit Tö­tungs­wil­len ( BGH, Urteil vom 30.07.2021 – 4 StR 333/20).

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Jede Verwertung ausgeschlossen

Die Vorschrift des § 252 StPO schließt jede Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage aus. Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (BGH Urteil vom 11. August 2021 – 6 StR 84/21).

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Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen Büroleiters aufgehoben

Die spätere Beauftragung zur Prüfung über das Vermögen einer Stadt, könnte den Vorwurf der Untreue begründen (Bundesgerichtshofes Urteil vom 14. Juli 2021 – 6 StR 282/20). Aber auch die anderen Aufhebungsgründe sind interessant.

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