Schlagwort-Archive: Kokain

Spezial Pizza mit Beigeschmack “Kokain”

Jurastudenten aufgepasst: Der wiederholte Verkauf von Kokain und Marihuana aus einem Kiosk erfüllt das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handeltreibens nach § 29 Abs. 3 BtMG ( AG München, Urteil vom 04.05.2026, Az.: 1111 Ds 366 Js 119675/26 ).

Betäubungsmittelhandel verlagert sich seit Jahren in alltägliche Strukturen. Kioske, Lieferdienste und Gastronomie rücken zunehmend in den Fokus der Strafverfolgung. Das Amtsgericht München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Kioskbetreiber Kokain und Marihuana aus seinem laufenden Betrieb heraus anbot – entdeckt durch einen zufälligen Gesprächsverlauf mit Zivilpolizisten. Die Entscheidung zeigt, wie schnell sich die Schwelle zum gewerbsmäßigen Handeln im Betäubungsmittelrecht überschreiten lässt.

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Drogen, Korruption, Staatsanwalt in Haft: BGH kippt Urteil!

Der BGH hebt das Strafmaß eines Kokain-Kuriers auf, da der belastete Staatsanwalt im Prozess selbst die Anklage führte und moniert dabei die fehlende Berücksichtigung seiner Aufklärungsbemühungen gegen einen mittlerweile inhaftierten Staatsanwalt (BGH, Urteil vom 16.12.2024 – 6 StR 335/23).

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Führerschein: Belebung des Sexuallebens ist keine Entschuldigung

Ein Autofahrer, der behauptet, seine Frau habe ihm heimlich Kokain verabreicht, um das Sexualleben zu beleben, verliert seine Fahrerlaubnis dennoch. Das OVG Greifswald entschied, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit schwerer wiegt als die ungewöhnliche Entschuldigung des Fahrers. (OVG Greifswald, Beschluss vom 20.06.2024 – 1 M 166/24 OVG)

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Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung

Landgericht RostockDer Ermittlungsrichter sollte auch immer auf die Norm sehen, dessen der Beschuldigte verdächtig ist. Wenn der Beschuldigte verdächtig ist, Suchtgifte nur erworben zu haben und es hierzu in der Strafvorschrift § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG heißt „unerlaubter Erwerb ohne Handel zu treiben“, dann kann doch nicht allen Ernstes in dem Beschluss stehen, dass nach „Dealerutensilien und Bargeld, welches aus dem Verkauf von Betäubungsmittel herrührt“ gesucht werden soll. Auch die Verhältnismäßigkeit muss besonders beachtet werden, wenn es eine geringe oder gar keine Straferwartung gibt. So entschied nun das Landgericht Rostock in einer Beschwerde.

 

Sachverhalt: Der Beschuldigte soll von jemand etwas Kokain erworben haben. Das soll sich aus einer Telekommunikationsüberwachung ergeben. Hierauf beantragte die Staatsanwaltschaft Rostock einen Durchsuchungsbeschluss bei dem Beschuldigten. Das Amtsgericht Rostock beschloss einen solchen. Die Durchsuchung wurde durchgeführt. Hiergegen erhob ich Beschwerde mit Erfolg. Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung weiterlesen