Richter verurteilt: Rechtsbeugung nach Corona-Urteil rechtskräftig

Ein Richter überschritt die Grenzen seines Amtes, um Coronaschutzmaßnahmen an Weimarer Schulen zu kippen. Nun ist das Urteil wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt. Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) verworfen Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24.

Sachverhalt

Ein Familienrichter aus Weimar wurde verurteilt, weil er im April 2021 entschied, den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen die Durchsetzung der damaligen Coronaschutzmaßnahmen zu untersagen. Das Landgericht Erfurt stellte fest, dass der Richter bereits Anfang des Jahres 2021 zielgerichtet darauf hingewirkt hatte, ein entsprechendes Verfahren in seinen Zuständigkeitsbereich zu lenken.

Er soll die Einleitung eines Kindesschutzverfahrens vorbereitet und heimlich mit seiner privaten E-Mail-Adresse die Auswahl ihm genehmer Sachverständiger vorgenommen haben. Dabei handelte er zum Vorteil der Eltern, die das Verfahren anregten, und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.

Das Landgericht verurteilte den Richter wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verworfen (Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Er schloss sich der Bewertung des Landgerichts an, dass der Angeklagte durch die absichtliche Manipulation des Verfahrensablaufs in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstoßen habe. Besonders schwer wog die heimliche Auswahl der Sachverständigen und der Missbrauch seines Richteramtes.

Das Gericht betonte, dass die Kombination der Verfahrensverstöße derart schwer wiege, dass weder die Motive des Angeklagten noch die mögliche Rechtskonformität seiner Endentscheidung relevant seien. Die Überprüfung der subjektiven Tatseite ergab, dass der Angeklagte bewusst und zielgerichtet gehandelt hatte.

Auch die Revision der Staatsanwaltschaft war erfolglos, da keine Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten festgestellt wurden.

Meinung und Schluss

Ein Richter, der die Grenzen seines Amtes überschreitet, um seine persönliche Meinung durchzusetzen, stellt eine ernsthafte Gefahr für das Vertrauen in die Justiz dar. Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig die Einhaltung von Verfahrensvorschriften und die Neutralität im Amt sind.

Eigenmächtiges Handeln, das das Richteramt für private Überzeugungen (egal wie man diese findet) missbraucht, wird nicht toleriert.

Für den betroffenen Richter bleibt die Frage: War es das wert?

Und für die Justiz: Wie kann man künftig sicherstellen, dass solche Fälle – auch in anderen Rechtsgebieten – verhindert werden?

2 Gedanken zu „Richter verurteilt: Rechtsbeugung nach Corona-Urteil rechtskräftig“

  1. Leider kann man so wenig gegen befangene Richter/Richterinnen machen. Wo fängt man an sich zu wehren dagegen und wie weit kommt man ?

    1. Wenn man feststellt, dass man gegenüber dem Richter die Besorgnis haben muss, dass dieser befangen ist, dann muss man den Antrag auch rechtzeitig stellen. Dazu bedarf es eines versierten Strafverteidigers an seiner Seite. Sonst ist es vorbei und da kann man nichts mehr machen.

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