Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können heimlich von der US-Bundespolizei FBI aufgezeichnete Nachrichten aus der Anom-App uneingeschränkt als Beweismittel in deutschen Strafverfahren verwendet werden, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (BGH, Urteil vom 09.01.2025 – 1 StR 54/24).
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