Archiv der Kategorie: Revision

Abgrenzung Täterschaft Teilnahme im § 30 BtMG u.a.

Wer nur zum Ver­kauf be­stimm­te Be­täu­bungs­mit­tel trans­por­tiert, ist Ge­hil­fe des Dro­gen­händ­lers. Für die Ab­gren­zung Tä­ter­schaft und Teil­nah­me beim Han­del­trei­ben mit Betäubungsmitteln ist ent­schei­dend, in­wie­weit der Ku­rier über den rei­nen Trans­port hin­aus beim Ver­trieb mit­wirkt. Es genügt nicht, dass der Kurier ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg des Geschäftes habe (BGH, Beschluss vom 13.04.2021 – 4 StR 506/20). In der Entscheidung findet sich aber noch mehr.

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Hochriskantes Fahrverhalten begründet Tötungsvorsatz

Ein hochriskantes Fahrverhalten im Straßenverkehr unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des durch den unbändigen Fluchtwillen geprägten und in seiner Gefährlichkeit nicht mehr zu übertreffenden Verhaltens des Täters, begründet einen bedingten Tötungsvorsatz. Eine Flucht stellt dabei auch ein “Alleinrennen” dar (Bundesgerichtshof – Beschluss vom 24.03.2021 – 4 StR 142/20).

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Sperrwirkungen im Betäubungsmittelgesetz

Der 3. Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­ho­fes hatte mit dem 1. September 2020 seine Auf­fas­sung zum Zu­sam­men­spiel der Straf­rah­men bei qua­li­fi­zier­ten Dro­gen­de­lik­ten auf­ge­ge­ben und an die Recht­spre­chung der üb­ri­gen Se­na­te an­ge­passt. Dies ist ein Vorteil für Angeklagte. Denn bei einem min­der schwe­ren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG soll von § 29a Abs. 1 BtMG nun­ auch für diesen Senat le­dig­lich hin­sicht­lich der Straf­rah­men­un­ter­gren­ze eine Sperr­wir­kung aus­ge­hen (BGH, Beschluss vom 01.09.2020 – 3 StR 469/19).

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BGH: Entscheidung zur Einziehung muss im Tenor konkret genug sein

Die vom Landgericht Rostock angeordnete Einziehung der „Asservate Nr. (…) aus dem(n) Durchsuchungsprotokoll(en) vom 14. August 2019“ betreffend die Wohnung und die Garage des Angeklagten hat keinen Bestand. Denn hinsichtlich dieser eingezogenen Gegenstände lassen sich weder dem Urteilstenor allein noch in der Zusammenschau mit den Feststellungen die Voraussetzungen der Einziehung hinreichend entnehmen (Beschluss vom 25. August 2020 – 6 StR 216/20).

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Nutzung des Judensterns ist grundsätzlich nicht strafbar

Die Nutzung eines Judensterns mit Ersetzung des Worts “Jude” mit “nicht geimpft”, “AFD Wähler”, “SUV Fahrer” und “Islamophop” im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung stellt nicht ohne weiteres eine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB oder Beleidigung der unter national­sozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden nach § 185 StGB dar (OLG Saarbrücken 8. März 2021 – Ss 72/20 (2/21).

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Hinweis auf das Abstimmungsergebnis ersetzt nicht die Beweiswürdigung

Die gebotene Abwägung aller für und gegen die Angeklagten sprechenden Umstände müssen in den Urteilsgründen erkennbar sein. Hierzu genügt ein bloßer Hinweis auf das Abstimmungsergebnis der erkennenden Richter nicht (Bundesgerichtshof – Urteil vom 31. März 2021 – 2 StR 109/20).

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Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig

Das Landgericht Rostock hat einen Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil (Beschluss vom 23. März 2021 – 6 StR 100/21).

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Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht ausschließlich verboten. Jedoch muss ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sein. Der Vorsatz der Angeklagten muss sich aber auch auf die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken beziehen (Urteil vom 24. März 2021 – 6 StR 240/20).

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Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen

Auch wäh­rend einer co­ro­na­be­ding­ten “Aus­gangs­sper­re” kön­nen Zu­schau­er an Haupt­ver­hand­lun­gen der Gerichte teil­neh­men. Die Auf­ga­be der Öf­fent­lich­keit, die Ge­rich­te zu kon­trol­lie­ren, ist nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs so ele­men­tar, dass sie als wich­ti­ger Grund im Sinne der Co­ro­na-Re­geln an­zu­er­ken­nen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).

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Der Berliner Zwillingsfall

Das Landgericht Berlin hatte zwei Angeklagte, erfahrene Geburtsmediziner, wegen Totschlags (in minder schwerem Fall) zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatten die Schwangerschaft einer Frau mit Zwillingen abgebrochen. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Verurteilung im Wesentlichen mit Beschluss vom Beschluss vom 11. November 2020 – 5 StR 256/20 .

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Fall Leonie: Kein Verdeckungsmord, aber Segelanweisung des BGH

Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen „anderen” Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.

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Nebenklage darf auch auf Freispruch verteidigen

Die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, entfällt nicht dadurch, dass der Nebenkläger in der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) des Angeklagten in Zweifel ziehende Anträge stellt und letztlich des- sen Freispruch erstrebt. (Leitsatz BGH Beschluss vom 1. September 2020 – 3 StR 214/20)

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