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Richter verurteilt: Rechtsbeugung nach Corona-Urteil rechtskräftig

Ein Richter überschritt die Grenzen seines Amtes, um Coronaschutzmaßnahmen an Weimarer Schulen zu kippen. Nun ist das Urteil wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt. Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) verworfen Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24.

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Weimarer Amtsrichter angeklagt – Warum?

Die Staats­an­walt­schaft Er­furt hat An­kla­ge wegen Rechts­beu­gung gegen einen Wei­ma­rer Amts­rich­ter er­ho­ben. Der Rich­ter hatte im ver­gan­ge­nen Jahr eine um­strit­te­ne Ent­schei­dung gegen die Mas­ken­pflicht an zwei Schu­len zur Ein­däm­mung von Co­ro­na-In­fek­tio­nen ge­troffen.

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