Ein Richter überschritt die Grenzen seines Amtes, um Coronaschutzmaßnahmen an Weimarer Schulen zu kippen. Nun ist das Urteil wegen Rechtsbeugung rechtskräftig. Ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt. Der Bundesgerichtshof hat beide Revisionen (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) verworfen Urteil vom 20.11.2024 – 2 StR 54/24.
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Weimarer Amtsrichter angeklagt – Warum?
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage wegen Rechtsbeugung gegen einen Weimarer Amtsrichter erhoben. Der Richter hatte im vergangenen Jahr eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen getroffen.
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