Die gesamte Tätigkeit eines Mitglieds einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung stellt eine einzige materielle Tat dar. Auch weitere Verstöße werden durch diese Beteiligung zu einer rechtlichen Handlungseinheit verknüpft (BGH Urteil vom 14. November 2024 – 3 StR 189/24).
Damit hebt der dritte Senat des BGH die bisherige Rechtsprechung zu den Konkurrenzen auf.
BGH: Beteiligung an Terrorvereinigung wird neu bewertet weiterlesen