Hat der Räuber seine Beute in der Hand, muss er den Geschädigten nicht weiter angreifen. Der BGH hob ein Urteil auf, weil das Landgericht Osnabrück nicht geprüft hatte, ob der Angeklagte von der versuchten Körperverletzung zurückgetreten ist (BGH, Beschluss vom 20.08.2024 – 3 StR 245/24).
Nach erfolgreichem Raub: Rücktritt von versuchter Körperverletzung möglich weiterlesen