Ein Sozialrichter ließ sich durch ein selbst verfasstes Schreiben bevorzugt gegen Corona impfen – inklusive Gerichtssiegel und fragwürdiger Behauptungen. Das OVG Magdeburg bestätigt: Das war ein Dienstvergehen (OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25).
Manche kämpften für eine Impfung – andere tricksten. Ein Sozialrichter aus Sachsen-Anhalt verschaffte sich mit einem amtlich aussehenden Schreiben eine Corona-Impfung mit Priorität. Was wie ein banaler Schummelversuch klingt, wurde zum Fall fürs Dienstgericht – mit deutlicher Disziplinarmaßnahme. Und das zu Recht, meint das OVG Magdeburg.
Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).
Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.
„Itiotentreff“-Chat reicht nicht für Suspendierung
Ein rassistischer WhatsApp-Chat allein reicht nicht für die Suspendierung eines Polizisten – zumindest laut VG Wiesbaden (VG Wiesbaden Beschluss vom 16. April 2025 – Aktenzeichen: 28 L 149/24.WI.D).
Polizist WhatsApp Suspendierung – klingt nach Klarheit, endet aber im deutschen Disziplinarrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ausgesetzt, der in einer Chatgruppe mit dem vielsagenden Namen „Itiotentreff“ aktiv war. Rassistische, antisemitische und menschenverachtende Inhalte? Ja, aber Meinungsfreiheit. Verfassungsfeindlich? Nicht sicher. Die Entscheidung ist ein Ritt auf der Rasierklinge zwischen Loyalitätspflicht und Grundrechten.
Prozess gegen Staatsanwalt G. – Drogen, Verrat und Verzögerung
Ein Strafprozess der Superlative: Ein Staatsanwalt steht in Hannover vor Gericht, weil er Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben soll. Die Vorwürfe: 14 Fälle von Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt.
Vertraulichkeit ist das Fundament staatsanwaltlicher Arbeit – doch genau die steht im Fokus eines aufsehenerregenden Strafprozesses vor dem Landgericht Hannover. Staatsanwalt Yashar G. soll mit einer Drogenbande kooperiert haben – gegen Geld. Der Prozess begann am 24. April 2025 – mit Verzögerung, aber unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.
Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab
Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).
Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?
Eine angehende Kriminalpolizistin darf wegen sichtbarer Tätowierungen nicht pauschal abgelehnt werden. Das VG Berlin entschied, dass das Land Berlin erneut über die Bewerbung entscheiden muss, da die Tattoos keine negativen Auswirkungen auf die amtliche Funktion haben (VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2025 – VG 26 L 288/24).
Polizei und Tattoos – ein heikles Thema? Früher vielleicht. Heute gehören Tätowierungen längst zum Straßenbild, und das sieht auch die Justiz so. Eine Bewerberin mit Rosenblüten-Tattoos auf den Händen musste gegen ihre Ablehnung klagen – und hat nun gute Chancen, doch noch Kriminalpolizistin zu werden.
Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.
Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.
Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).
Tritt ein Polizeikommissar auf Probe unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst an, ist dieses Verhalten mit dem Berufsbild eines Polizeibeamten unvereinbar. Dies rechtfertigt erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung und die Entlassung aus dem Dienst (VG Aachen, Beschluss vom 16.12.2024 – 1 L 884/24).
Wer in einer offiziellen Position wie ein Polizeikommissar rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen verbreitet, riskiert seinen Job. Ein Polizeikommissar auf Probe wurde nach der Verbreitung solcher Inhalte entlassen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich seiner Gesinnung entsprechen (VG Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/239).
Wer Zeugen zur Falschaussage anstiftet, kann keine Strafmilderung erwarten, auch wenn er selbst kein Zeuge ist (BGH, Beschluss vom 05.02.2024 – 3 StR 470/23).
Es ist unerheblich, ob die Gesinnung tatsächlich vorliegt. Die Sicht eines objektiven Betrachters ist entscheidend und dass muss der Kläger gegen sich geltend lassen. Gerade dadurch wird auch deutlich, dass der Kläger sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst ist und dass ihm damit erkennbar die erforderliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten fehlt (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/23.KO –).
Heimliche Aufnahmen einer minderjährigen Schülerin und Fotomontage auf Erwachsenenpornografie durch Lehrer begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2023 – 16a D 22.2292 – )
Auch wer vier Jahre vor der Bewerbung für den Polizeidienst betrunken Auto gefahren ist, kann als Polizist eingestellt werden. Es bedarf hierzu einer Einzelfallprüfung. Ein Abwarten der Tilgung im Bundeszentralregister muss nicht unbedingt abgewartet werden (OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.11.2023 – 1 B 133/23).
Ist ein Reservist bereit, auf seinen Rang zu verzichten und aus dem Dienst auszuscheiden, kann er einfach per Verwaltungsakt entlassen werden. Das Verfahren gegen ihn weiterzuführen, nur um ihn an dessen Ende ebenfalls zu entlassen, ist unverhältnismäßig.
Leitsatz: Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen. (BVerwG, Urteil vom 10.05.2023 – 2 WD 14.22).