Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).
Sachverhalt
2015 stand ein Justizoberinspektor unter massivem Arbeitsdruck im Vorfeld einer internen Revision. Die Lösung, die er fand, war ebenso kreativ wie fatal: Er stopfte unzählige unbearbeitete Vollstreckungsakten in eine Plastiktüte und versenkte sie in einem Fluss. Doch statt für immer zu verschwinden, wurden die Dokumente von der Wasserschutzpolizei entdeckt.
Seine Tat blieb nicht folgenlos: Der Beamte, bis dahin strafrechtlich unauffällig, wurde wegen Verwahrungsbruchs im Amt, Urkundenunterdrückung und versuchter Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch damit nicht genug: Sein Dienstherr leitete umgehend ein Disziplinarverfahren ein und suspendierte ihn. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sollte klären, ob der Beamte im Staatsdienst verbleiben kann.
Entscheidung
Das VG Wiesbaden urteilte, dass das Verhalten des Rechtsinspektors ein schweres innerdienstliches Dienstvergehen darstellt. Indem er Akten gezielt verborgen hielt und dann versuchte, sie zu vernichten, habe er gegen seine Wohlverhaltenspflicht gemäß § 34 S. 3 BeamtStG a.F. verstoßen. Dies rechtfertige seine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§§ 65 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Nr. 5, 13, 16 Abs. 2 S. 1 HDG).
Besonders gravierend sei die Tatsache, dass der Beamte seit 2014 Akten dem Dienstverkehr entzog. Dadurch sei nicht nur das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit zerstört worden, sondern auch die Arbeitsfähigkeit der Behörde erheblich beeinträchtigt. Zudem habe er durch seine Handlungen die Strafbestände des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB) und der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) erfüllt, die mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
Meinung und Schluss
Ein Beamter versenkt Akten in der Hoffnung, seine Probleme loszuwerden – doch am Ende versenkt er nur seine Karriere. Dieser Fall zeigt, dass der Druck im öffentlichen Dienst manchmal extreme Folgen haben kann. Doch ein Plastiksack im Fluss war nie eine Lösung. Wer so handelt, riskiert nicht nur seinen Job, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Ob er nun in der freien Wirtschaft eine zweite Chance bekommt?
Wenn der Berg an Arbeit wächst, wächst manchmal auch die Verzweiflung. Damit wäre er auch nichts in der freien Wirtschaft. Da kann man auch nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.