Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab
Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).
Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?
Sachverhalt
Der Bewerber hatte die ersten Prüfungen – Wissen, Sport, Eignungsgespräch – erfolgreich bestanden. Doch bei der amtsärztlichen Untersuchung scheiterte er: Eine Farbsehschwäche wurde festgestellt. Die Behörde lehnte ihn deshalb ab – unter Verweis auf die Polizeidienstvorschrift 300, die ein gutes Farbunterscheidungsvermögen fordert.
Der Bewerber wehrte sich. Seiner Ansicht nach hätte man individueller prüfen müssen, ob seine Einschränkung tatsächlich ein Risiko für den Dienst darstellt. Doch Widerspruch und Eilantrag blieben erfolglos.
Entscheidung
Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung im Eilverfahren. Der Antragsteller sei für den Polizeidienst nicht geeignet, da er die erforderliche Farbsicherheit nachweislich nicht besitze. Zwei Tests belegten die Einschränkung eindeutig.
Das Gericht verwies auf die PDV 300, wonach Polizeibeamte jederzeit und überall einsetzbar sein müssen – auch in Situationen, in denen Farben eine wichtige Rolle spielen: bei Ampeln, Ausweisen, Uniformen, Spuren oder Fahndungsbildern.
Die klare Aussage: Ohne zuverlässiges Farbsehen kein Polizeidienst. Und das sei – so das VG – verfassungsrechtlich unbedenklich.
Meinung und Schluss
Bunt ist nicht gleich gut. Wer denkt, Farbschwäche sei kein Ausschlusskriterium, unterschätzt die Anforderungen des Polizeiberufs. Ja, wir brauchen Vielfalt im Staatsdienst – aber auch klare Sicht.
Das VG Bremen bleibt farbtreu: Wer rote Spuren von braunen nicht unterscheiden kann, darf keine Uniform tragen. Klingt hart, ist aber konsequent. Und wer mit Blaulicht unterwegs ist, sollte wenigstens wissen, welche Farbe das hat.