Wer in einer offiziellen Position wie ein Polizeikommissar rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen verbreitet, riskiert seinen Job. Ein Polizeikommissar auf Probe wurde nach der Verbreitung solcher Inhalte entlassen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich seiner Gesinnung entsprechen (VG Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/239).
Diskriminierende WhatsApp-Sticker: Polizist verliert Job wegen “schwarzen Humors” weiterlesenSchlagwort-Archive: Rassismus
Auf ein Wort liebe Polizei Schwerin: Der Täter sieht aus wie ein Indianer!
Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Nicht wie die Polizei einen Täter beschrieben hat, sondern was die Polizei auf einen Rassismusvorwurf gegenüber der Presse antwortet.
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