Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab
Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).
Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?
Die Polizei darf nicht farbenblind sein weiterlesen