Bundespolizist gefeuert: Datenverrat an kriminellen Sicherheitsdienst

Ein Bundespolizist wird wegen Datenverrats und Kontakten zu einem kriminellen Sicherheitsdienst aus dem Beamtenverhältnis entfernt (Urteil der Disziplinarkammer des VG Göttingen vom 21.05.2025 – 9 A 1/23).

Wer auf dem Papier gegen Kriminelle kämpft, sollte ihnen nicht nebenbei zuarbeiten – schon gar nicht mit Dienstgeheimnissen. Das Verwaltungsgericht Göttingen zieht die Reißleine: Ein Bundespolizist muss gehen. Der Fall zeigt, wie dünn der Grat zwischen Staatsmacht und Vertrauensverlust ist – und wie schwerwiegend der Verrat von Informationen sein kann.

Sachverhalt

Ein Polizeiobermeister der Bundespolizei in Duderstadt hatte offenbar mehr als nur einen Nebenjob. Laut Disziplinarklage war er für einen kriminellen Sicherheitsdienst tätig, der durch Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung auffiel. Im Zuge dieser Tätigkeit soll er mehrfach unbefugt Daten aus polizeilichen Informationssystemen abgefragt und an den früheren Geschäftsführer des Sicherheitsdienstes weitergegeben haben.

Darunter fielen sensible Hinweise zur Vorgehensweise der Bundespolizei bei Führerscheinkontrollen. Ziel: Die Einschätzung, wie leicht Fälschungen unentdeckt bleiben könnten. Ein Foto gefälschter EU-Führerscheine wurde ihm über einen Messenger zugeschickt.

Der Beamte verteidigte sich mit dem Hinweis, er habe nur untergeordnet geholfen und sei aus Angst vor Konsequenzen nicht zur Polizei gegangen. Das Gericht glaubte ihm nicht.

Entscheidung / Auswirkungen

Das VG Göttingen wertete das Gesamtverhalten als massiven Vertrauensbruch. Der Beamte habe sich korrumpierbar gezeigt und dem Ansehen der Bundespolizei erheblich geschadet. Die Weitergabe von Dienstinterna an kriminelle Kreise sei geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei nachhaltig zu zerstören.

Die Kammer sprach die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aus – eine der schärfsten Sanktionen im Disziplinarrecht. Berufung ist möglich.

Meinung und Schluss

Ein Beamter, der Daten verkauft wie Ramschware auf dem Flohmarkt, ist keine tragische Einzelfigur – er ist ein Risiko für die Ermittlungsbehörden und die Sicherheit. Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen, dass seine Organe integer sind. Wer den Staat von innen unterwandert, hat im Staatsdienst nichts verloren. Keine Angst, kein Nebenjob und kein Alibi rechtfertigt dies nach Ansicht der Kammer. 

Berufung ist zwar möglich, aber die Beweisaufnahme spricht wohl eine klare Sprache. Und dass man sich mit Fälschern nicht zum Messenger-Kaffeeklatsch verabredet, sollte einem Bundespolizisten auch ohne Disziplinarkammer klar sein.

2 Gedanken zu „Bundespolizist gefeuert: Datenverrat an kriminellen Sicherheitsdienst“

  1. “… das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei nachhaltig zu zerstören.”
    von welchen Vertrauen sprechen die denn da..

    Ich habe schon lange mein Vertrauen in diesens sogenanten Rechtstaat verloren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert