Wer Zeugen zur Falschaussage anstiftet, kann keine Strafmilderung erwarten, auch wenn er selbst kein Zeuge ist (BGH, Beschluss vom 05.02.2024 – 3 StR 470/23).
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Verteidiger Achtung! Anstiftung zur Falschaussage: Kein Milderungsgrund für Nicht-Zeugen weiterlesen