BGH kippt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des LG Lübeck gegen einen früheren Staatsanwalt wegen sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben. Die Beweiswürdigung war fehlerhaft, insbesondere hinsichtlich der Schuldfähigkeit (BGH, Beschluss vom 15.01.2025 – 5 StR 434/24).
Es ist einer der heikelsten Fälle der jüngeren Strafjustiz: Ein ehemaliger Staatsanwalt soll seinen Sohn sexuell missbraucht haben – verurteilt, dann revidiert. Der BGH hat das Urteil des LG Lübeck aufgehoben. Der Grund: fehlerhafte Beweiswürdigung zur Frage der Schuldfähigkeit. Ein hochsensibler Fall geht in die nächste Runde. Beweiswürdigung ist eben kein Ratespiel
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Verfassungsrechtlich unzureichend berücksichtigt das Landgericht zum anderen den Gesichtspunkt der Machtkritik. Er steht in keinem starren Abhängigkeitsverhältnis zum „Kampf ums Recht“. Selbst wenn – wie nicht – der Aspekt des „Kampfs ums Recht“ nicht vorläge, so bliebe eine kritische Äußerung des Beschwerdeführers doch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik zulässig. Denn die Meinungsfreiheit enthält das Recht der Bürger, die von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 09. Februar 2022 – 1 BvR 2588/20 -).
Ein „selten dämlicher Staatsanwalt“ weiterlesen →
“Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.” So soll es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler gestanden haben. Was war denn da los?
Staatsanwalt nennt Angeklagten ein “Arschloch” weiterlesen →
Ein Freiburger Staatsanwalt ließ Akten einfach liegen, Straftäter kamen deshalb davon. Nun ist der Jurist verurteilt worden. Der sich bis jetzt im bezahlten Urlaub befindliche Mann muss zusätzlich dienstrechtliche Konsequenzen fürchten. Auf ein Wort: Staatsanwalt verurteilt! Richtig so! weiterlesen →
Akteneinsichten sind für den Verteidiger elementar wichtig, um eine ordentliche Verteidigung für den Beschuldigten vorzubereiten und durchzuführen.
Das Recht ist dem § 147 Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen.
In einer Akte einer nicht näher benannten Staatsanwaltschaft zu einem nicht näher benannten Verfahren zu einem nicht näher benannten Sachverhalt in einer nicht näher benannten Stadt fand ich heute Morgen mein Fundstück. Also völlig anonym. 😛
Es handelt sich dabei um einen Aktenvermerk, der es in sich hat. 😛 Die Wahllichtbildvorlage als Fundstück des Morgens weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock