Archiv der Kategorie: Anwaltshaftung

Unsachliches Mundwerk: Anwalt trägt Auslagen

Bei Einstellung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen anderweitiger Ahndung kann die Auferlegung der Auslagen auf den Anwalt trotz Verfahrensbeendigung rechtmäßig sein – insbesondere bei einschlägigen Vorbelastungen.

Wird ein Rechtsanwalt wegen wiederholter Pflichtverletzungen auffällig, muss er im Kostenverfahren auch nach Verfahrenseinstellung mit unangenehmen finanziellen Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist dabei das anwaltliche Vorverhalten und die Korrektheit der Verfahrenseinleitung (AGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2025 – 2 AGH 7/25).

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Zahnschmerzen des Anwalts sind kein Grund für fehlenden Gerichtsanruf

Ein Anwalt, der wegen Zahnschmerzen einen Gerichtstermin verpasst, muss sich zumindest telefonisch beim Gericht abmelden. (Beschluss vom 23.10.2024 – V ZB 50/23).

Diese fehlende Information des Gerichts wurde ihm zum Verhängnis – und kostete seine Mandanten den Fall.

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“Enfant terrible der Anwaltswerbung” schickt pornografische Bilder ans Gericht

Ein Kölner Rechtsanwalt wurde vom Landgericht Köln wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt, nachdem er sexuell explizite Bilder an ein Gericht gesendet hatte (LG Köln, Urteil vom 24.01.2024 – 155 NBs 85/23 74 Js 6/20).

Die Entscheidung ist etwas älter. Ich komme jetzt erst dazu, diese in den Blog einzusetzen.

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