Beamter auf Probe: Entlassung wegen Cannabiskonsums

Tritt ein Polizeikommissar auf Probe unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst an, ist dieses Verhalten mit dem Berufsbild eines Polizeibeamten unvereinbar. Dies rechtfertigt erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung und die Entlassung aus dem Dienst (VG Aachen, Beschluss vom 16.12.2024 – 1 L 884/24).

Sachverhalt

Der Beamte erschien mehrfach unter dem Einfluss von Cannabis zum Dienst. Im Mai 2024 unterzog er sich einer Blutprobe, die eine THC-Wirkung nachwies. Zudem ergaben Ermittlungen Hinweise auf regelmäßigen Konsum von Cannabis und anderen Drogen. Der Antragsteller argumentierte, dass sein Verhalten außerdienstlich stattgefunden habe und keine Ausfallerscheinungen erkennbar gewesen seien. Dennoch wurden ihm erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zur Last gelegt.

Entscheidung

Das Gericht sah die Entlassung als rechtmäßig an. Die rechtliche Grundlage ergab sich aus § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG i. V. m. § 28 Abs. 2 LBG NRW. Die charakterliche Eignung ist für die Bewährung in der Probezeit entscheidend. Der Drogenkonsum des Antragstellers widersprach den Erwartungen an einen Polizeibeamten.

Besonders schwer wogen folgende Aspekte:

  • Der Beamte trat unter Drogeneinfluss den Dienst an.
  • Regelmäßiger Cannabis-Konsum wurde nachgewiesen.
  • Ermittlungsverfahren wegen Drogenkonsums und anderen Vergehen lagen vor.

Das Gericht betonte, dass der Konsum berauschender Mittel bei Polizeibeamten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei erheblich gefährdet. Selbst außerdienstliches Fehlverhalten könne die Eignung für den Dienst beeinträchtigen.

Meinung und Schluss

Die Entscheidung ist richtig und sendet ein klares Signal: Polizeibeamte müssen höchste Anforderungen an ihre charakterliche Eignung erfüllen. Das Urteil sagt, dass der Konsum von Drogen – selbst außerdienstlich – mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar ist.

Was lernen wir daraus? Wer das Gesetz hüten will, darf es nicht selbst verletzen. Die Polizei braucht Vorbilder, keine Skandale.

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