Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.
Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.
Sachverhalt
Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg nutzte seine Zugriffsrechte im Melderegister für private Zwecke. Konkret rief er die Daten von Frauen ab, die auf seiner persönlichen „Schönheitsskala“ eine gewisse Punktzahl erreichten. Auch eine Frau, die er am Vortag bei einer Polizeikontrolle kennengelernt hatte, wurde so Opfer seiner Datenneugier. Ziel der Abfragen: Zugriff auf die gespeicherten Fotos der Betroffenen.
Diese unerlaubten Recherchen verstießen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 DS-GVO und waren nach Art. 83 Abs. 5 Buchst. a) DS-GVO bußgeldbewährt. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg verhängte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro.
Entscheidung
Die Datenschutzbehörde begründete die Höhe des Bußgelds mit der schwerwiegenden Objektifizierung der Betroffenen und dem systematischen Vorgehen des Beamten. Wer als Polizist Zugang zu sensiblen Daten habe, müsse mit besonderer Verantwortung handeln. Gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hänge maßgeblich von einem korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten ab.
Der Fall ist kein Einzelfall: Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg zwölf Verfahren gegen Polizeibeamte wegen des Missbrauchs dienstlicher Datenbanken geführt. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 14.550 Euro verhängt.
Meinung und Schluss
Beamte mit Datensucht – ein Klassiker, der leider nicht aus der Mode kommt. Statt für Recht und Ordnung zu sorgen, scrollte dieser Polizist lieber durch eine inoffizielle Kartei der „hübschen“ Frauen. Und das auf Staatskosten. Dass hier „nur“ 3.500 Euro fällig wurden, dürfte für manchen fast als Rabatt gelten.
Besonders beunruhigend: Das Problem ist größer als ein einzelner übergriffiger Beamter. Wenn ein Dutzend Fälle in einem Jahr auffliegen, ist das eher ein Systemfehler als ein Einzelfall. Vielleicht sollten die Datenschützer in Zukunft nicht nur Bußgelder verhängen, sondern den Zugang zu Melderegistern gleich mit einem „Tinder-Sperrfilter“ ausstatten.