Wer selbst keinen Willen hat, Drogen zu besitzen, macht sich selbst dann nicht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar, wenn die Betäubungsmittel in der eigenen Wohnung lagern. Auch eine Beihilfe kann ausgeschlossen werden.
BGH Urteil vom 8. Dezember 2022 – 5 StR 351/22
BGH: Ohne Besitzwillen kein Besitz weiterlesen