StPO: rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss

Ein Durch­suchungs­beschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 07.06.2023  – 12 Qs 24/23 -).

Was war geschehen?

Im Januar 2023 erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss. Dem Beschuldigten wurde eine Steuerhinterziehung vorgeworfen. Mit diesem Beschluss sollte das Wohnhaus nach diversen Unterlagen durchsucht werden.

Die Begründung hatte es “in sich”. Begründet war der Beschluss nämlich damit, dass seine in den Steuerbescheiden zu Grunde gelegte Einkommenslage in den Jahren 2015 bis 2019 weder seinem “Lebensstandard” noch den “Geldströmen” auf seine Konten entsprochen habe.

Es folgte die Heimsuchung des Beschuldigten. Dagegen beschwerte sich der Beschuldigte.

Die Entscheidung!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellte die Rechtswidrigkeit des Beschlusses fest und entschied somit zu Gunsten des Beschuldigten. Der Durchsuchungsbeschluss genüge nicht den Mindestanforderungen. Das angelastete Verhalten müsse klar und eindeutig geschildert werden. Nur aus dieser Schilderung könne man dann den Tatverdacht (hier dann Anfangsverdacht) herleiten.

Es sei aus dem Beschluss noch nicht einmal klar, ob der Beschuldigte unrichtige Angaben gemacht habe oder ob die ergangenen Steuerbescheide auf Schätzungen beruhen. Sollten unrichtige Angaben gemacht worden sein, dann sei noch nicht einmal klar, wann und was erklärt worden sei.

Resümee

Da sieht man wieder, wie schnell man in Deutschland einen Durchsuchungsbeschluss erhält. Es ist leider so, dass weder der Staatsanwalt noch der Richter persönlich belangt werden könnten. Sollte Funde gemacht worden sein, dann unterliegen diese leider auch nicht automatisch einem Beweisverwertungsverbot.

Der Richter scheint hier keine Ahnung zu haben oder hat sich keine Gedanken gemacht oder den Antrag des Staatsanwalts nur abgeschrieben. Alles ist nicht richtig und sollte Konsequenzen für den Richter haben. Der Staatsanwalt sollte hier aber auch nicht mit heiler Haut davonkommen.

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