Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.
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Die bloße Vermutung genügt nicht, wenn die Wohnung eines Betroffenen als Beschuldigter durchsucht werden soll. Der angenommene Anfangsverdacht muss immer tragfähig begründet sein. Für einen Durchsuchungsbeschluss ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung erforderlich, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken sowie eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, 2 BvR 2030/04, Beschluss vom 03.Juli 2006, Juris, Rn. 13, Gründe IV. 1. a). Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock