Schlagwort-Archive: Hausdurchsuchung

StPO: rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss

Ein Durch­suchungs­beschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend (Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 07.06.2023  – 12 Qs 24/23 -).

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Was Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten müssen

Morgens knallt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wenn die Polizei die Klingel benutzt, dann haben Sie noch Glück. Vielleicht brechen sie auch die Tür auf und stürmen mit lautem Geschrei in die Wohnung. Man wirft Sie zu Boden. Ihre Frau zerrt man nackt aus dem Bad. Am Boden werden Ihnen Fesseln angelegt. Razzia!
Was nun?

Grundregeln bei einer Hausdurchsuchung

Auch wenn sich nicht jede Hausdurchsuchung so horrorhaft abspielt, sind die nachfolgenden Grundregeln immer (!) – ich wiederhole sicherheitshalber – immer zu beachten.

Steht die Polizei vor der Tür und offeriert Ihnen, dass nunmehr eine Hausdurchsuchung stattfindet, dann Was Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten müssen weiterlesen

BGH: Haftung des Mieters bei Schäden durch Hausdurchsuchung

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen. 

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Nein, Herr Staatsanwalt! Keine Gefahr im Verzug!

Bundesverfassungsgericht Thomas Penneke Anwalt Strafrecht Rostock

Es geht nicht immer “Gefahr im Verzug”

Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung endet mit der Befassung des zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 15. Juli 2015 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Entscheidung ist wichtig und richtig. Die Staatsanwaltschaft wird in die Schranken gewiesen. Wo kämen wir sonst hin? Was war eigentlich geschehen?

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Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein

Penneke GerichtsentscheidungDie bloße Vermutung genügt nicht, wenn die Wohnung eines Betroffenen als Beschuldigter durchsucht werden soll. Der angenommene Anfangsverdacht muss immer tragfähig begründet sein. Für einen Durchsuchungsbeschluss ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung erforderlich, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken sowie eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, 2 BvR 2030/04, Beschluss vom 03.Juli 2006, Juris, Rn. 13, Gründe IV. 1. a). Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein weiterlesen

Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung

Landgericht RostockDer Ermittlungsrichter sollte auch immer auf die Norm sehen, dessen der Beschuldigte verdächtig ist. Wenn der Beschuldigte verdächtig ist, Suchtgifte nur erworben zu haben und es hierzu in der Strafvorschrift § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG heißt „unerlaubter Erwerb ohne Handel zu treiben“, dann kann doch nicht allen Ernstes in dem Beschluss stehen, dass nach „Dealerutensilien und Bargeld, welches aus dem Verkauf von Betäubungsmittel herrührt“ gesucht werden soll. Auch die Verhältnismäßigkeit muss besonders beachtet werden, wenn es eine geringe oder gar keine Straferwartung gibt. So entschied nun das Landgericht Rostock in einer Beschwerde.

 

Sachverhalt: Der Beschuldigte soll von jemand etwas Kokain erworben haben. Das soll sich aus einer Telekommunikationsüberwachung ergeben. Hierauf beantragte die Staatsanwaltschaft Rostock einen Durchsuchungsbeschluss bei dem Beschuldigten. Das Amtsgericht Rostock beschloss einen solchen. Die Durchsuchung wurde durchgeführt. Hiergegen erhob ich Beschwerde mit Erfolg. Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung weiterlesen

Hausdurchsuchung bei Herrn Edathy (SPD) wegen Kinderpornos

Herr Edathy!

Besitzen Sie wirklich Kinderpornos? Ich beziehe mich hierbei auf die Berichterstattung des NDR unter: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy133.html

Haben Sie Ihr Mandat niedergelegt, damit Ihre Immunität nicht in einem Verfahren aufgehoben werden muss? Bestimmt haben Sie es aus wirklichen gesundheitlichen Gründen getan und nicht, damit Ihre Kollegen Abgeordneten irgendeinen Inhalt aus der Ermittlungsakte erhält….. Ich glaube an Sie!

Was sagt die Sozialdemokratie hierzu? Es ist bestimmt nur ein Ausrutscher, wenn der Verdacht sich bestätigen sollte …… Ich glaube an Sie!

Wie gehts der Familie mit diesem Vorwurf? Ich hoffe, dass Ihre Familie sehr stark ist.

Warum um Himmelswillen befinden Sie sich im Ausland? Seien Sie vorsichtig! Das könnte den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen (kostenloser Rat von mir).

Die Fragen können Sie gern per PN beantworten und an post@penneke.de senden.

Letztere Frage nebst Antwort dürfte die Staatsanwaltschaft brennend interessieren….

Herzlichst Ihr Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)