Schlagwort-Archive: Strafverteidiger Rostock

Führungsaufsicht: unzumutbare Weisung

Alkohol 1

Es gibt auch unzumutbare Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht. Zwar ist diese Erkenntnis nicht so neu (auch die hier zitierte Entscheidung), doch so manches Gericht sollte sich mal daran halten und die Unzumutbarkeit prüfen. Bei Alkohol- oder Suchtgiftkranken muss das Gericht besonders prüfen, ob eine Weisung zur Abstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht angeordnet werden soll.

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Rückblick von Strafverteidiger Penneke

PennekeIn meinem Rückblick zum Wochenende bringe ich noch einmal einiges Lustiges, Heftiges, Juristisches, Interessantes, … aus Deutschland, der Ukraine und der Welt….

Die Auswahl hat nichts mit der Wichtigkeit zu tun. Es ist einfach meine Auswahl. 🙂 Mein Blog – meine Auswahl. 🙂 Es kann ja in der Kommentarfunktion der Rückblick erweitert werden. 😉 Rückblick von Strafverteidiger Penneke weiterlesen

Was einem Beschuldigten “klar” sein sollte

StPO“Einem Beschuldigten sollte klar sein, dass er entweder gestehen oder schweigen soll.” Diese Antwort bekam ich auf meine Frage: “Haben Sie den Angeklagten vor der Befragung zum Sachverhalt am Tatort belehrt und wenn ja: Wie?” Was einem Beschuldigten “klar” sein sollte weiterlesen

Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes

OLG RostockGerade dann, wenn ich mich auf “Neuauflagen” von Prozessen vorbereite, werde ich von erfolgreichen Revisionen berichten. Nicht alles ist schlecht, was das Oberlandesgericht Rostock entscheidet. Manchmal stimmt es auch dem Verteidiger zu. Indirekt zumindest! 

Das Landgericht Schwerin verurteilte meinen Mandanten wegen Betruges mit besonders schwerem Ausmaß (§ 263 I, III Nr. 2 Alt. 1 StGB) zu einer bedingten Freiheitsstrafe. In den Urteilsgründen des Landgerichts Schwerin stellte ich schon fest, dass der Richter sich mit der obersten Rechtsprechung  nicht auseinandersetzte, meinen Argumenten in der Verhandlung und im Plädoyer völlig unzugänglich war und nur im Sinne der Staatsanwaltschaft Schwerin verurteilen wollte. Betrug: kein Vermögensschaden besonders schweren Ausmaßes weiterlesen

Abmahnindustrie unterliegt bei aktuellem Album zu 93 Prozent

Abmahnung

Je beliebter ein Lied, desto höher war der Schadensersatz. Eine einfache Logik mit der die Abmahnanwälte jetzt bei einer Klage auf der Strecke blieben.

 

Das Amtsgericht Köln Az.: 125 C 495/13 strich die Klageforderung so dermaßen zusammen, dass zum Schluss der Beklagte nur noch einen Schadensersatz von 10 EUR pro Titel zahlen muss.

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Beratungshilfe gibt es nicht, wenn andere Möglichkeit besteht

 

BeratungshilfeGemäß § 1 Abs. 1 BerHG ist Beratungshilfe dann zu gewähren, wenn dem Rechtsuchenden keine „andere Möglichkeit der Hilfe“ zur Verfügung steht, sein Recht zu suchen, als die Inanspruchnahme der Beratung und Hilfe eines Rechtsanwalts. Zu dieser „anderen Möglichkeit der Hilfe“ zählt auch der Versuch, zunächst einmal selbst tätig zu werden. Rechtsausführungen müssen im Schriftsatz des Rechtsanwalts vorgenommen werden. Die Vertretung ist nicht erforderlich, wenn der Rechtssuchende die nötige Tätigkeit selbst ausüben kann (AG Rostock 47 IIB 174/13)

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Keine Prozesskostenhilfe für minderjährige Nebenklägerin

Penneke 31

Das Amtsgericht Stralsund wies den Antrag der Mutter einer Nebenklägerin (jetzt 10 Jahre alt) auf Prozesskostenhilfe zurück. Die Voraussetzungen des § 397 a Abs. 2 StPO liegen nicht vor. (AG Beschluss vom 20. Februar 2014 – 313 Ds 429/13). Die Rechte können ausreichend durch die Ergänzungspflege wahrgenommen werden.

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Protokollierungsanforderungen beim Deal


Eine Verurteilung des Landgerichts Köln wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen (Entscheidung: Bundesgerichtshof 3. Dezember 2013 2 StR 410/13 – veröffentlicht 10.3.14).

 

Die Niederschrift über das Gespräch zwischen allen Prozessbeteiligten war nicht vollständig, so der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 3. Dezember 2013. Im Urteil des Landgerichts Köln fehlten wesentliche Informationen, denn: Protokollierungsanforderungen beim Deal weiterlesen

Nachstellen und Führerschein

Führerschein Das Oberverwaltungsgericht Münster  hat in einem Beschluss vor über einem Jahr (Beschl. vom 28.2.2013 – 16 B 1416/12) sich zum Entzug der Fahrerlaubnis erklärt. Der Entzug bei dem Betroffenen erfolgte wegen einer “psychischen Beeinträchtigung”. Das Oberverwaltungsgericht sagte aber, dass dies nur (!) bei einer Gefahr für den Straßenverkehr in Betracht kommt. Nachstellen und Führerschein weiterlesen

Unschuldsvermutung vs. Disziplinarmaßnahmen

Penneke

Bei Recherchen im Internet stieß ich auf einen etwas älteren Beschluss, in dem das Oberlandesgericht Hamm feststellte, dass eine Strafvollstreckungskammer nicht feststellen kann, dass ein Gefangener eine bestimmte Straftat begangen hat (OLG Hamm, 17.07.2012 – III-1 Vollz (Ws) 323/12)   „Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK in der Auslegung durch den EGMR (NJW 2004, 43 [EGMR 03.10.2002 – 37568/97]), wenn die Strafvollstreckungskammer im Rahmen eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung feststellt, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat begangen habe, die aber noch nicht abgeurteilt (und auch vom betroffenen nicht gestanden) worden ist und der Betroffene deswegen zu Recht mit einer Disziplinarmaßnahme belegt worden sei.“ (Amtl. Leitsatz) Unschuldsvermutung vs. Disziplinarmaßnahmen weiterlesen

Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung

Das Landgericht Neuruppin hob einen Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin auf, in dem die Beiordnung des Verteidigers zum Pflichtverteidiger abgelehnt worden war. Das Amtsgericht war der Meinung, dass der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nicht als schwer einzuschätzen sei Pflichtverteidigung bei fahrlässiger Tötung weiterlesen

Rabenväterunterhalt

Vor ca 19 Stunden schrieb ich folgenden Post auf facebook und auf Twitter:

“Die Entscheidung des BGH find ich salopp gesagt Scheiße. Habe die Gründe noch nicht gelesen, aber was man liest und hört, macht Angst. Wenn der Elter mit dem Kind bricht und enterbt, dann soll das Kind noch mehr bluten bzw. bekommt es noch einen Tritt in den Arsch. Zumindest muss genau der Einzelfall betrachtet werden…. Ich les nachher mal die Gründe.”

Ich habe nunmehr – unabhängig von der Presse am Tag (habe ich mich doch echt zunächst beeinflussen lassen) – mit der Entscheidung auseinandergesetzt.

Dazu folgendes: Rabenväterunterhalt weiterlesen

Alltäglicher Wahnsinn Mannschaft der Redskins soll sich umbenennen

Die Washington Post (WP) berichtete am 9. Februar 2014 über den alltäglichen Rassismus in den USA und wie man ihn bekämpft. Nun: “Redskins”! Die altehrwürdige Mannschaft der NFL soll sich umbenennen. “Redskins” als Name ginge nicht mehr. Das sei ein rassistisches Wort/Begriff.

Aha!  Bin ich wieder klüger.

https://twitter.com/rapenneke/status/432996724500885504

http://www.washingtonpost.com/blogs/football-insider/wp/2014/02/09/nfl-faces-pressure-from-congress-to-change-redskins-name/

“New American Indians” könnte man die alten “Redskins” nennen.

Doch allen Ernstes: Was ist eigentlich mit den Frauen? Warum haben diese Wortrassisten auch die Frauen von der Mannschaft ausgesperrt?

Ich bin für gemischte Mannschaften. Man sollte hier in Deutschland auch eine Quote einführen. Fußball wird dann richtig interessant.

 

Hallo! Grüne! Ihr seid dran!

 

Ich helf auch gern mit Vorschlägen…

 

Der kranke Wahnsinn aus Europa schwappt über. Mir schmecken Negerküsse und Mohrüben trotz alledem immer noch! Ich lass mir die Königsberger Klopse und mein Zigeunerschnitzel nicht nehmen.

Irgendwie werden alle immer bescheuerter (mit Ausnahme des Lesers dieses Blogs – es sei denn, er will mich aufklären, dass ich kein Fleisch mehr essen dürfte und mein Kind sich sein Geschlecht gefälligst selbst aussuchen soll).

 

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Blog des Fachanwalts für Strafrecht Penneke aus Rostock

Der bisher nicht genügend aktualisierte Blog geht nun richtig online. Ich werde ihn nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Dies bin ich den vielen Nachfragen per eMail und facebook schuldig.

 

Ich werde hier immer Entscheidungen veröffentlichen, die ich selbst erhalten habe oder mir andere Kollegen zusenden oder von mir bei meiner Recherche im Internet “entdeckt” werden. Auch die von mir viel geschätzte juristische Zeitschrift StRR (Strafrechtsreport) werde ich auch zitieren. Ein Muss für jeden Strafverteidiger.

 

Wenn jemand Anmerkungen oder Fragen hat, dann wende er/sie sich doch vertrauensvoll an mein Büro. Frau Schäfer nimmt Termine unter der derzeitigen aktuellen Nummer: 0381 4996 805 entgegen.

 

Herzlichst und Sport frei!

 

Thomas Penneke (Fachanwalt für Strafrecht)