Der Bundesgerichtshof hat noch einmal klargestellt, dass die Gerechtigkeitsvorstellung eines Richters im Strafverfahren nicht interessiert. Sprich: Er hat nach Recht und Gesetz zu handeln. Das sollte doch jedem einleuchten. Doch was ist das hier für ein besonderer Fall der Rechtsbeugung. Manche jubelten über den Richter, der nunmehr vielleicht doch Schlimmes zu erwarten hat.
Der Bundesgerichtshof führt aus (Quelle: BGH Entscheidung vom 22. Januar 2014 – 2 StR 479/13):
„[…] Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, “gerecht” zu handeln oder “das Richtige” zu tun, schließen eine Rechtsbeugung daher nicht aus Die Gerechtigkeitsvorstellung eines Richters interessiert nicht weiterlesen