BGH korrigiert eigenen Beschluss: Kontroversen um Verfahrenspraxis

In einer bemerkenswerten Art und Weise korrigierte der BGH seinen Beschluss zur Cannabis-Grenze und sorgte damit für Diskussionen über die Schnelligkeit und Intention seiner Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/24).

Die BGH Korrektur sorgt für Aufsehen: Nur Tage nach der Veröffentlichung änderte der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss zur nicht geringen Menge von Cannabis, was rechtliche und ethische Fragen aufwirft.

Sachverhalt:
Am 18. April 2024 gab der BGH eine Entscheidung bekannt, die die Cannabis-Grenzwerte betraf und binnen vier Tagen abgeschlossen wurde, was im Vergleich zu üblichen ein bis zwei Monaten bemerkenswert schnell ist. Diese Geschwindigkeit sowie die nachträgliche Korrektur des Urteils führten zu Kritik und Spekulationen über die Motive des Senats.

Entscheidung / das eigentliche Problem:
Der ursprüngliche Beschluss des BGH, der den strengen Grenzwert von 7,5 g THC bestätigte, wurde überraschend am Tag nach der Veröffentlichung von der BGH-Website entfernt und modifiziert wieder eingestellt. Korrekturen betrafen unter anderem die Strafbarkeitsschwelle beim Eigenbesitz, die von 50 g auf 60 g erhöht wurde.

Meinung und Schluss:
Die ungewöhnlich schnelle Reaktion des BGH auf die Kritik und seine Entscheidung, die alte Praxis trotz neuer Gesetzgebung beizubehalten, legt nahe, dass der erste Senat aktiv in die Rechtsentwicklung eingreifen wollte. Diese bemerkenswerte Geschwindigkeit der Entscheidung und das nachträgliche Korrigieren ohne transparente Kommunikation werfen ernste Fragen zur Integrität und Unabhängigkeit des Gerichts auf.

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