Eine bloß aus einer Verordnung stammende Pflicht reicht nicht aus, um der Blankettstrafnorm des § 370 AO als Grundlage zu dienen. Art. 103 Abs. 2 GG verlange, dass die Strafbarkeit eines Verhaltens vorhersehbar sein müsse. Verordnungen dürfen Umstände allenfalls konkretisieren (BGH, Beschluss vom 15.12.2022 – 1 StR 295/22).
BGH: Fahren ohne Zulassung ist keine Steuerhinterziehung weiterlesenSchlagwort-Archive: Steuerhinterziehung
Auf ein Wort: Mia san Bayern, mia san vorbestraft?
Ulli Hoeneß ist aus der Haft vorzeitig entlassen. Schon 2014 kündigte er an, dass er, wenn er wieder draußen ist, erneut Präsident vom FC Bayern München werden will. Nun kandidiert er. Auf ein Wort: Mia san Bayern, mia san vorbestraft? weiterlesen
2.154 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
2.154 Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
Berlin: (hib/HLE) Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im vergangenen Jahr insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3036) mitteilt, waren es im Jahr zuvor 2.341 Jahre gewesen. Wegen Subventionsbetrugs erfolgten im Jahr 2013 Verurteilung zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsstrafe (Vorjahr: neun Jahre). Außerdem teilt die Regierung mit, dass im Jahr 2013 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt wurden.
Quelle: Bundestag