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Tödliche Vernachlässigung eines Kindes – 5 Jahre Haft

Aus anderen Ländern berichte ich mal wieder. Es ist in Österreich geschehen, dass ein 13-Jähriges Mädchen ohne ärztliche Behandlung von ihren Eltern in die Hilfe Gottes gegeben wurde. Das musste doch schief gehen. Nun wurden die Eltern zu fünf Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schuldspruch lautet: gröbliche Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge § 92 StGB-Ö.

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