“Enfant terrible der Anwaltswerbung” schickt pornografische Bilder ans Gericht

Ein Kölner Rechtsanwalt wurde vom Landgericht Köln wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt, nachdem er sexuell explizite Bilder an ein Gericht gesendet hatte (LG Köln, Urteil vom 24.01.2024 – 155 NBs 85/23 74 Js 6/20).

Die Entscheidung ist etwas älter. Ich komme jetzt erst dazu, diese in den Blog einzusetzen.

Sachverhalt

Der Kölner Rechtsanwalt Martin Riemer, spezialisiert auf Medizin- und Versicherungsrecht, ist bekannt für seine umstrittenen Werbepraktiken. Diese brachten ihm den Ruf als “Enfant terrible der Anwaltswerbung” ein. Zu seinen Aktionen zählten unter anderem das Verteilen von Kalendern mit leicht bekleideten Frauen und das Tragen einer bestickten Anwaltsrobe. Im Jahr 2013 verschickte er Kalender an Autowerkstätten. In den Kalendern waren Frauen in leichter bis gar keiner Bekleidung abgebildet, versehen mit einem Hinweis auf seine Kanzlei. Dafür wurde er von der RAK Köln gerügt. Trotz einer Verurteilung durch das AnwG Köln setzte der Kollege seine umstrittenen Werbemaßnahmen fort.

Entscheidung

Nun wurde der Kollege strafrechtlich verurteilt, weil er sexuell explizite Bilder an den Anwaltsgerichthof NRW gesendet hatte. Mit den Bildern wollte er gegen eine Verurteilung wegen unsachlicher Werbung argumentieren. In seiner Berufungsbegründung fügte er Bilder von Frauen mit Sperma im Gesicht und expliziten Sexszenen bei (hierzu später mehr).

Das LG Köln sah hierin keine Wahrnehmung berechtigter Interessen. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Euro. Das Gericht argumentierte, dass auch Richterinnen und Richter vor der Konfrontation mit pornografischem Material geschützt werden müssen, sofern es nicht Kerngegenstand des Verfahrens ist.

Der Fall hat erhebliche mediale Aufmerksamkeit erregt und Diskussionen über die Grenzen anwaltlicher Werbung und die Anwendung von § 184 StGB ausgelöst. Trotz seiner Argumente, die Bilder seien Teil seines anwaltlichen Vortrags und durch die Kunstfreiheit gedeckt, sah das LG Köln keinen rechtfertigenden Grund für die Verbreitung des Materials.

Meinung und Schluss

WTF?! Dieser Fall zeigt, das pornographisches Material nicht einfach so herumgesandt werden soll.

Gut, wir haben es mit einem Rechtsanwalt zu tun. Für die Aktion erteilte das Anwaltsgericht Köln dem Kollegen wegen einer Pflichtverletzung, einen Verweis. Zudem verhängte es eine Geldbuße von 5.000 Euro, da er unter anderem gegen §§ 43b BRAO6 Abs. 1 BORA verstoßen habe. Hintergrund ist, dass anwaltliche Werbung strengeren Regeln unterliegt als die Werbung anderer Berufsgruppen.

Des Kollegen Versuch, durch drastische Maßnahmen Aufmerksamkeit zu erregen, endete in einer strafrechtlichen Verurteilung.

In seiner Berufungsschrift an den Anwaltsgerichtshof folgten weitere Bilder, die Schläge auf das unbekleidete Gesäß von Frauen zeigten. Dazu merkte der Jurist an: “Ich entschuldige mich für die drastischen Darstellungen; aber es steht im Internet alles frei verfügbar… und ich benötige Anschauungsmaterial, um meinen Punkt zu machen.” Auch die restlichen Seiten seines Vortrags, die unter anderem Ablichtungen von Gemälden im Stil der Renaissancezeit enthielten, dienten nach seinem Verständnis der Abgrenzung künstlerisch wertvoller Fotografie von “Schmuddelpornografie”.

Seine begleitenden Äußerungen lassen aber erkennen, dass er sich bewusst gewesen sein muss, den Adressaten viel zuzumuten. Insbesondere sei es ihm möglich gewesen, einfach schriftlich auf das im Internet verfügbare Bildmaterial zu verweisen.

Hätte er sich doch argumentativ am Besten nur schriftlich äußern sollen. Die Bilder wurden ihm zum Verhängnis und selbst wenn diese im Netz frei verfügbar gewesen sein sollen, hätte er auch mal über Urheberrecht und sonstiges achten müssen.

Ich hätte empfohlen, dass er sich von einem Kollegen hätte verteidigen lassen sollen. Juristen sind für sich immer die schlechtesten Berater.

2 Gedanken zu „“Enfant terrible der Anwaltswerbung” schickt pornografische Bilder ans Gericht“

  1. Und das von einem Anwalt..
    Ich bin erschüttert und krümme mich gerade vor Lachen auf dem Boden…
    Auf jeden Fall hat er damit Aufmerksamkeit erregt, ich finde allerdings, dass ein Anwalt dieses eher mit Brillanz und Kompetenz vor Gericht tun sollte.

    1. Die Argumentation kann man grundsätzlich auch als keck oder rotzig bezeichnen. Aber als Anwalt kann und muss man sich auch mal zurückhalten können und vor allem: sich nicht selbst verteidigen!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert