Ein Kölner Rechtsanwalt wurde vom Landgericht Köln wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt, nachdem er sexuell explizite Bilder an ein Gericht gesendet hatte (LG Köln, Urteil vom 24.01.2024 – 155 NBs 85/23 74 Js 6/20).
Die Entscheidung ist etwas älter. Ich komme jetzt erst dazu, diese in den Blog einzusetzen.
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Nicht immer gefällt einem, was der Nachbar macht. Meist gefällt auch dem Vermieter nicht, was der Mieter in seiner Wohnung so alles anstellt. Doch wie kann man als Vermieter einwirken, dass der Mieter sich “regelkonform” verhält. Solange andere nicht belästigt werden, ist das kein Problem. Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen sich in ihren vier Wänden frei entfalten. Aber wie weit geht diese Freiheit? So kann auch die Herstellung von Pornos in einer Mietwohnung nicht als Grund für eine Kündigung herhalten. Das entschied das Amtsgericht Lüdinghausen (Az.: 4C 76/18).
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Strafverteidiger aus Rostock