Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein
Nach jahrelanger “Beobachtung” erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Die Begründung: Angriffe auf die Menschenwürde und eine völkisch-exklusive Ideologie, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sei.
AfD rechtsextrem eingestuft – das ist nun nicht mehr bloß eine Frage der politischen Debatte, sondern das “Ergebnis” einer “Neubewertung” durch den Verfassungsschutz. Nach mehrjähriger “Prüfung” kommt das Bundesamt zu ihrem extremen Schluss: “Die Partei verfolgt in gesichertem Maße Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.” Was bedeutet das politisch – und vor allem juristisch?
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