Der Thüringer VerfGH entschied, dass die Landesregierung AfD-Abgeordneten teilweise Auskunft über Verfassungsschutz-Aktivitäten geben muss. Die bloße Anzahl der Accounts und Gruppen ist nicht geheimhaltungsbedürftig (Urteil vom 20.11.2024 – VerfGH 21/23).
Sachverhalt
Die AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann richteten 2022 eine Kleine Anfrage an die Thüringer Landesregierung. Sie wollten Informationen über die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken und Chat-Gruppen. Konkret fragten sie, ob und in welchen Netzwerken der Verfassungsschutz eigene Accounts oder Gruppen betreibt.
Die Landesregierung verweigerte die Beantwortung fast vollständig mit der Begründung, die Informationen seien geheimhaltungsbedürftig. Daraufhin klagten die Abgeordneten vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Entscheidung
Der Thüringer VerfGH gab den Abgeordneten teilweise recht. Die Verweigerung sämtlicher Antworten verletze das parlamentarische Fragerecht (Urteil vom 20.11.2024 – VerfGH 21/23).
Die Landesregierung muss die Gesamtzahl der vom Verfassungsschutz betriebenen Accounts und Gruppen in sozialen Netzwerken offenlegen, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen wie Linksextremismus und Rechtsextremismus.
Detaillierte Informationen, etwa die Namen einzelner Gruppen, seien hingegen geheimhaltungsbedürftig, um die Arbeitsweise und Identität des Verfassungsschutzes zu schützen.
Meinung und Schluss
Ein Urteil, das Licht ins Dunkel bringt, aber die Debatte über die Transparenz des Verfassungsschutzes nicht beendet. Dass Basisinformationen wie die Anzahl der Accounts geheim gehalten werden sollten, wirkt übertrieben und lenkt den Fokus auf ein systematisches Problem: Wie viel Kontrolle dürfen Volksvertreter wirklich ausüben?
Die Offenlegung der Gesamtzahl von Accounts und Gruppen gefährdet keine Operation. Die Weigerung, solche Zahlen freiwillig herauszugeben, weckt den Eindruck, dass Transparenz nicht Teil der Agenda ist. Verfassungsorgane, die unter der Decke der Geheimhaltung operieren, stehen in einer Demokratie schnell unter Generalverdacht.
Schlapphüte brauchen keinen Freifahrtschein, um die parlamentarische Kontrolle auszuhebeln. Ein gesundes Misstrauen der Bürger ist gerechtfertigt – und Urteile wie dieses zeigen, warum. Demokratie bedeutet Offenheit, nicht das Spiel im Verborgenen.