Wiederholte Beleidigungen und Drohungen gegenüber einer Mitarbeiterin der Vermieterin rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine Abmahnung ist in solchen Fällen nicht erforderlich (AG Köpenick / Berlin 4. Januar 2024 Az.: 5 C 88/23).
Ist schon etwas älter, aber sollte man wissen. Ja, man sollte wissen, was man als Betreff in die Überweisung schreibt. Was ist los? Lesen Sie weiter.
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