Eine Parkscheibe gilt als offizielles Verkehrszeichen und muss gemäß StVO blau sein. Alle anderen Farben oder Designs sind verboten (Leitsatz von RA Penneke 😁 ).
Was gilt und was ich dazu noch zu sagen habe, lesen Sie im Blog!
Sachverhalt
Für viele Menschen ist ihr Auto mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – es ist Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Ob durch Aufkleber, kreative Sitzbezüge oder Anhänger: Individualität ist Trumpf. Auch die Parkscheibe bleibt dabei nicht verschont. Im Handel finden sich kuriose Modelle in knalligen Farben wie Pink oder Grün, lustigen Formen oder mit frechen Sprüchen.
Doch hier ist Vorsicht geboten: Eine Parkscheibe in Pink oder einer anderen Farbe mag zwar witzig aussehen, erlaubt ist sie nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass Parkscheiben blau sein müssen.
Was kann passieren?
Legen Sie eine pinke oder individuell bedruckte Parkscheibe aus, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro. Denn: Eine Parkscheibe, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, gilt als nicht vorhanden.
Die StVO macht klare Vorgaben zur Optik:
- Ein genauer Blauton nach DIN 6171 („Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen”) ist vorgeschrieben.
- Maße: 110 mm Breite und 150 mm Höhe.
- Schriftart: DIN 1451 Teil 2 „Schrift für den Straßenverkehr”.
- Inhalte: „Ankunftszeit”, weißes „P”, Pfeil auf der oberen Ebene; Zahlen 1-12 (gegen den Uhrzeigersinn) und 13-24 auf der Drehscheibe.
- Technische Anforderungen: licht-, temperatur- und feuchtigkeitsbeständig, bruch- und abriebfest.
Auch witzige Sprüche oder bunte Designs sind tabu. Die Rückseite darf jedoch Werbung enthalten.
Meinung und Schluss
Klar, Pink ist vielleicht trendy und hebt sich von der Masse ab. Aber eine pinke Parkscheibe? Die gehört bestenfalls in die Kategorie „Lustiger Gag, der teuer werden kann“. Ordnungshüter sind beim Thema Parkscheibe leider so humorlos wie ein Montagmorgen. Sie sehen Pink und denken: „Das ist ja wohl die Ankunftszeit ins Bußgeld-Universum!”
Man kann davon halten was man will. Das ist aber Deutschland! Wir haben alles geregelt, sogar die Farbe einer seelenlosen Autoparkscheibe.
Wer unbedingt seine Persönlichkeit beim Parken zeigen will, kann sich auf die Rückbank setzen und dort lauthals rufen: „Seht her, ich bin anders!” Oder Sie dekorieren das Auto, wie Sie möchten – solange die Parkscheibe blau bleibt.
Am Ende gilt: Individualität schön und gut, aber nicht auf Kosten des Geldbeutels. Halten Sie sich an die blaue Standard-Version und sparen Sie das Bußgeld lieber für etwas Sinnvolleres – vielleicht lieber für den nächsten Grillabend. Denn der Ordnungsbeamte hat weder Humor noch Hunger – nur Augen für Ihre Parkscheibe!