Ein Mann erschlich sich durch vorgetäuschte Stromschläge in 52 Fällen verschreibungspflichtige Schmerzmittel und verursachte einen Schaden von über 60.000 Euro. Das AG München verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens (Urteil vom 01.10.2024 – 811 Ls 252 Js 212225/21).
Sachverhalt
Ein heute 34-jähriger Mann suchte über einen längeren Zeitraum mehrfach Krankenhäuser auf und behauptete, jeweils einen Stromschlag erlitten zu haben. Ziel war es, an verschreibungspflichtige Schmerzmittel zu gelangen. Insgesamt verursachte er dadurch einen Schaden von mehr als 60.000 Euro für die Krankenkasse. Trotz seiner bereits einschlägigen Vorstrafen und einer hohen kriminellen Energie gelang es ihm über 50 Mal, erfolgreich Schmerzmittel zu erhalten.
Entscheidung
Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs (§ 263 Abs. 3 StGB) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Zudem wurde ein Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet. Die relativ milde Strafe wurde unter anderem durch ein umfassendes Geständnis, gezeigte Reue und eine besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten begründet. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Tatsache, dass die Taten schon länger zurücklagen und der Angeklagte unter einem schädlichen Medikamentenmissbrauch leidet, ebenfalls strafmildernde Wirkung. Belastend wirkten jedoch der hohe Gesamtschaden und die kriminelle Energie.
Meinung und Schluss
Man fragt sich, wie ein derartiger Betrug 52-mal unbemerkt bleiben konnte. Die Milde des Gerichts lässt Raum für Spekulationen: Vielleicht ist unser Gesundheitssystem nicht nur Opfer, sondern auch Mitverursacher solcher Fälle. Wäre ein frühzeitiger Hinweis auf den Medikamentenmissbrauch erfolgt, hätte man diesen Betrug wohl schneller stoppen können. Die Krankenkasse wird sich in Zukunft hoffentlich besser wappnen – und der Mann vielleicht lieber an Stromsparaktionen beteiligen, statt weiter “Schläge” zu erfinden.