Dichtes Auffahren mit Lichthupe und Hupe rechtfertigt die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Wer dies verweigert, verliert zurecht die Fahrerlaubnis (VGH München, Beschluss vom 28.10.2021 – 11 CS 21.2148).
Sachverhalt
Im Dezember 2019 in Bayern fiel ein Autofahrer durch äußerst dichtes Auffahren auf. Für etwa 550 Meter drängelte er hinter einem Fahrzeug einer Zivilstreife, während er mehrfach die Lichthupe und Hupe betätigte. Die Beamten konnten im Rückspiegel weder das Kennzeichen noch den Kühlergrill des Fahrzeugs erkennen. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Autofahrer wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe. Darüber hinaus ordnete die zuständige Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) an. Als der Betroffene dieses nicht vorlegte, entzog die Behörde ihm die Fahrerlaubnis. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof München.
Entscheidung
Der VGH München bestätigte die Entscheidung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, da der Autofahrer die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens missachtet habe. Nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV ist die Anordnung gerechtfertigt, wenn Tatsachen den Verdacht aufstellen, dass der Betroffene für die Verkehrssicherheit gefährlich ist. Das Verhalten des Autofahrers – ein versuchter Nötigungsakt durch hartnäckiges, dichtes Auffahren – lasse berechtigte Rückschlüsse auf eine Gefahr für die Verkehrssicherheit zu.
Meinung und Schluss
Vollgas in die Vernunft, bitte! Wer auf 550 Metern Drängler-Rallye spielt, beweist entweder ein zu hohes Ego oder ein zu kleines Verständnis von Verkehrsregeln. Der VGH hat mit seiner Entscheidung die perfekte rote Karte gezeigt. Vielleicht sollten Leute mit derartiger „Nähe-Ambition“ auf den Beifahrersitz verbannt werden – dort können sie gerne weiter hupen. Oder wie wäre es mit einer Ehrenrunde im Bobby-Car? Da kommt man niemandem zu nahe.