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Führerschein: Belebung des Sexuallebens ist keine Entschuldigung

Ein Autofahrer, der behauptet, seine Frau habe ihm heimlich Kokain verabreicht, um das Sexualleben zu beleben, verliert seine Fahrerlaubnis dennoch. Das OVG Greifswald entschied, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit schwerer wiegt als die ungewöhnliche Entschuldigung des Fahrers. (OVG Greifswald, Beschluss vom 20.06.2024 – 1 M 166/24 OVG)

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