Am 22. Oktober 2014 berichtete ich über einen unsäglichen Beschluss des Amtsgerichts Wismar. Der Richter dort versteht nicht, dass ein Anwalt ohne Geld nicht arbeitet und somit dem Beschuldigten auch kein rechtskundiger Beistand zur Seite steht, damit das öffentliche Interesse gewahrt wird. Nun springt das Landgericht Schwerin auch auf den Zug auf, den das Amtsgericht Wismar fährt. Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand II weiterlesen