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Abbruch der Ausbildung spricht nicht gegen Bewährung

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BGH: Motivationdruck der Bewährung muss berücksichtigt werden!

 

Der Abbruch der Schul- und Berufsausbildung deutet nicht ohne Weiteres auf einen fehlenden Durchhaltewillen in Bezug auf eine Drogentherapie hin. Das Instanzgericht muss auch den Motivationsdruck berücksichtigen, der von einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe ausgeht. (BGH 5 StR 60/13 Beschluss vom 19.3.2013) Abbruch der Ausbildung spricht nicht gegen Bewährung weiterlesen

Da legt man die Haftbeschwerde ein

Thomas Penneke LG RostockImmer wieder stehen Kollegen vor der Frage, bei welchem Gericht man die Haftbeschwerde erhebt, wahlweise auch die Anhörung zur Haftprüfung beantragt. Gerade dann, wenn es von einer Instanz in die nächste geht oder Anklage erhoben wurde. Da legt man die Haftbeschwerde ein weiterlesen