Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat grundsätzliche keinen Anspruch auf tägliches Duschen. Ihm ist aber die Möglichkeit einzuräumen, zumindest viermal wöchentlich die Körperhygiene mit warmen Wasser durchzuführen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.01.2016 in einer Strafvollzugssache beschlossen. Was sagt die Pressemitteilung?
Nicht täglich Duschen, aber 4x wöchentlich warm Waschen weiterlesen