Ein Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7. Februar 2014 in dieser Feststellung. Nur den Straffolgenspruch hob das Gericht aus anderen Gründen auf. Das Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a BtMG weiterlesen