Eine Stellungsnahmefrist von 15 Minuten zur dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters ist unangemessen und verletzt den Betroffenen in seinem Recht auf rechtliches Gehör. (OLG Naumburg 26.8.2014). Wie ist es in dem Fall, wenn das Gericht drei Stunden Frist gewährt, jedoch diese um 18:00 Uhr zu laufen beginnt? Anspruch auf rechtliches Gehör zur Unzeit weiterlesen