OLG Hamm gewährt 500 Euro pro Monat Entschädigung für überlang vollzogene Sicherungsverwahrung
Für eine konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung beträgt die nach Art. 5 Abs. 5 EMRK zu gewährende angemessene Entschädigung regelmäßig rund 500 Euro pro Monat.
Die Regelung in § 7 Abs. 3 StrEG ist nicht entsprechend anwendbar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit zwei Urteilen vom 14.11.2014 klargestellt.
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