Gibt ein Rechtsanwalt einen an seinen in U-Haft befindlichen Mandanten gerichteten Brief des Hauptbelastungszeugen, der für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen von Bedeutung ist, im Rahmen seiner Tätigkeit als Verteidiger an den Gefangenen weiter, handelt er nicht unbefugt i.S.d. § 115 OWiG. (OLG Karlsruhe Beschluss vom 3.2.14 – 2 (6) SsBs 628/13 – AK 166/13). Weitergabe von Unterlagen an inhaftierten Mandanten weiterlesen