Alle Beiträge von Thomas Penneke

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. PM 25/2020 vom 16. April 2020 zu Beschluss vom 15. April 2020 1 BvR 828/20.

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Eingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. April 2020 (1 BvQ 28/20) einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.

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Turkmenistan verbietet Coronavirus

Verbote lösen Probleme! 😳 Turkmenistan macht den Vorreiter und verbietet das CORONAVIRUS. So einfach kann es sein!

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Änderungen im Zivil- und Strafverfahrensrecht

Der Bundestag hat am Gestern, am 25.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen (BT-Drs. 19/18110).

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Revisionsrecht: Grundsatz der Bewertungseinheit ist zu beachten

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 154 Fällen, hiervon in zwölf Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige zum unmittelbaren Gebrauch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus hatte es den „Verfall von Wertersatz“ in Höhe von 2.840 Euro angeordnet. Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hatte mit der Sachrüge überwiegend Erfolg (Beschluss BGH 11.12.2019 – 2 StR 176/19).

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Verteidigung läuft weiter!

Die Strafverteidigung läuft weiter! Besprechungen werden, soweit im Strafrecht möglich, telefonisch durchgeführt. Ansonsten finden die unaufschiebbaren persönlichen Gespräche (unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen zu unser aller Schutz) in der Kanzlei statt.

Warum werden nicht in allen Mandaten Telefonate durchgeführt? Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Thomas Penneke bleibt auf dem sicherheitsrelevanten Level wie gewohnt.

Kann ich getrost in die Kanzlei kommen? Ja, aber nur nach Anmeldung oder mit Termin.

Kann ich den Notruf nutzen, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht? Ja, dabei bleibt es wie gewohnt.

Bitte verhalten Sie sich besonnen, denn auch in der Zeit einer Pandemie gilt: “Lieber 4 Wochen warten, als 4 Jahre sitzen!”

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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Einer geht noch: Corona und die Reisefreiheit

Der Innenminister von Mecklenburg – Vorpommern Caffier verkündete heute, dass ein Verstoß gegen das “Tourismus-Verbot” als Straftat gewertet werden soll. Wie will er das erreichen? Wie weit geht dieses Verbot? Kann ich meine Verwandten im Norden noch besuchen?

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Corona und die Strafprozessordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen. Die Regelung erlaubt es den Gerichten, eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

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Coronavirus: Richter angezeigt

Ein Anwalt hat einen Richter des Landgerichts München I wegen versuchter Körperverletzung angezeigt, weil er trotz der aktuellen Corona-Pandemie auf eine Verhandlung bestand. 

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Bremen will Besitz von Cannabis lockern

Bremen will ab dem 1. April 2020 den Besitz von Cannbis bis zu einer Menge von 10 Gramm nicht mehr bestrafen. Bis zu 15 Gramm soll dann die Staatsanwaltschaft im Rahmen des § 31 a BtMG entscheiden, ob eine Bestrafung folgen oder Einstellung erfolgen soll. Warum geschieht das?

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Bußgeld wegen Nutzung einer Fernbedienung im Auto

Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 5.2.2020 III-1 RBs 27/20).

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Änderungen im März 2020

Ab sofort gelten neue Regeln, um den Missbrauch von Schusswaffen zu bekämpfen. Zudem tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft, mit dem eine Impfpflicht eingeführt wird. Fachkräfte können einfacher einwandern und Käufer von Elektroautos profitieren von einem höheren Zuschuss.

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Richter will sein Urteil zurücknehmen

Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?

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Kopftuchverbot ist verfassungsgemäß

Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Ich finde die Entscheidung richtig. Was war los? Warum finde ich das gut?

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Hilfe zum Suizid darf nicht verboten werden


Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der “geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” in Paragraf 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Der Staat und die Gesellschaft müssen akzeptieren, wenn Einzelne nicht mehr leben wollen.

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