Bremen will ab dem 1. April 2020 den Besitz von Cannbis bis zu einer Menge von 10 Gramm nicht mehr bestrafen. Bis zu 15 Gramm soll dann die Staatsanwaltschaft im Rahmen des § 31 a BtMG entscheiden, ob eine Bestrafung folgen oder Einstellung erfolgen soll. Warum geschieht das?
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