Änderungen im März 2020

Ab sofort gelten neue Regeln, um den Missbrauch von Schusswaffen zu bekämpfen. Zudem tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft, mit dem eine Impfpflicht eingeführt wird. Fachkräfte können einfacher einwandern und Käufer von Elektroautos profitieren von einem höheren Zuschuss.

Verschärfung Waffenrecht

Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert. Zur Erreichung dieses Zwecks müssen die Hersteller neue Meldepflichten befolgen. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das verschärfte Waffenrecht ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Zuwanderung von Fachkräften

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten schaffen. Zielgruppe sind nach Mitteilung der Bundesregierung Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. Durch die Neuregelung wird im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 01.03.2020 die Vorrangprüfung aufgehoben. Bereits vorab hat die BfA ein Modellvorhaben gestartet, das Ausländer bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen berät.

Masernimpfung

Ab 01.03.2020 müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein, berichtet die Bundesregierung weiter. Das gelte auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung könnten vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Mit dem neuen Gesetz solle in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95% erreicht werden. Diese Quote brauche es, um Masern vollständig zu eliminieren.

Umweltbonus

Zum 19.02.2020 sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt jetzt bis zu 6.000 Euro. Der erhöhte “Umweltbonus” wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 möchten Bundesregierung und Industrie so den Absatz von Elektrofahrzeugen erhöhen. Anträge können Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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